Reifen ABC
Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über Infos, rund um den Reifen:
255
55
R
16
91
W
Der Kennbuchstabe gibt die Maximalgeschwindigkeit an, für die ein Reifentyp freigegeben ist:
- Q = 160 km/h
- R = 170 km/h
- S = 180 km/h
- T = 190 km/h
- H = 210 km/h
- ZR = über 240 km/h
- V = 240 km/h
- W = 270 km/h
- Y = 300 km/h
DOT = Department of Transportation (USA-Verkehrsministerium)
Es kann das Reifenalter auf der Reifenflanke abgelesen werden
ab 1990: kleines Dreieck DOT 327 + Dreieck = 32 te Herstellungswoche im Jahre 1997
ab 1990: kleines Dreieck DOT 098 + Dreieck = 9 te Herstellungswoche im Jahre 1998
ab 2000:(kein Dreieck) DOT 0200 = 2 te Herstellungswoche im Jahre 2000
ab 2001:(kein Dreieck) DOT 1601 = 16 te Herstellungswoche im Jahre 2001
Die international gebräuchlichen Größenangaben für Felgen - zum Beispiel 7 J x 15 - bezeichnen die Radbreite von Felgenhorn zu Felgenhorn, hier sieben Zoll, sowie den Innendurchmesser als Höhenangabe, ebenfalls in britischen Zoll.
rf = reinforced (Bezeichnung für speziell verstärkte Reifen)
* = in Vorbereitung
N1 und N0 = Porsche-Spezifikationen
Die zulässigen Reifengrößen finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein oder -brief unter Punkt 20 bis 23
(hervorgehobener Bereich im folgenden Bild)
Zusätzlich können unter Punkt 33 (Bemerkungen) noch weitere Reifengrößen sowie spezielle Auflagen (Beschränkung auf bestimmte Reifenhersteller und Profilausführungen) vermerkt sein.
Sollte die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein/-brief vermerkt sein, können Sie den Reifen bedenkenlos fahren. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfen Reifengrößen und Felgen nur nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers bzw. einer technischen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und daraufhin ausgestellter Anbaugenehmigung verwendet werden. In jedem Fall sind bei der Reifenzuordnung die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges sowie Auflagen und Hinweise des TÜV, des Fahrzeug-, Rad- und Reifenherstellers zu beachten.
Gummi altert durch Wärme, bei Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung stärker und wird durch viele Lösungsmittel angegriffen. Reifen sollten in einem trockenen, kühlen Raum möglichst dunkel lagern, Reifen ohne Felgen stehend, sonst liegend. Berührung mit Benzin, Öl und Fett ist zu vermeiden. Die Laufrichtung und Position sollten direkt beim Abmontieren mit einem speziellen Stift gekennzeichnet werden. Natürlich sollten die Reifen sauber, und kein Splitt im Profil vorhanden sein.
Den Reifendruck mindestens alle zwei Wochen bei Umgebungstemperatur kontrollieren (auch den des Ersatzreifens).
Bei der Luftdruckkorrektur die Luft möglichst nicht aus den Reifen ablassen, solange diese warm sind.
Um die Quetschbeanspruchung auf die Reifen auf ein Minimum zu reduzieren, empfiehlt es sich, die Reifendrücke auf 3,2 - 3,5 bar zu erhöhen, wenn das Fahrzeug längere Zeit nicht benutzt wird.
Auch der Reifenverschleiß sollte regelmäßig kontrolliert werden; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen auf nasser Fahrbahn mit zunehmendem Profilverschleiß merklich abnehmen. Deshalb sollten die Reifen gewechselt werden, wenn die Profiltiefe ca. 3 Millimeter erreicht hat.
Die Reifen der beiden Achsen alle 10.000 - 15.000 km untereinander tauschen, um den Verschleiß zu optimieren und alle vier Reifen zusammen wechseln.
Wenn nur zwei Reifen gewechselt werden, sollten aus Sicherheitsgründen die beiden neuen auf die Hinterachse montiert werden. Der schnelle Luftaustritt (Perforation oder Platzen) eines Reifens der Hinterachse führt zu einer unmittelbaren Instabilität des Fahrzeugs, so dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Genau wie beim plötzlichen Verlust der Bodenhaftung in der Kurve, etwa auf nasser Fahrbahn, könnte dieses Ereignis zu einem schwer kontrollierbaren Übersteuern (Heck überholt Schnauze) führen.
Nach Stößen oder Perforationen sollte der Reifen von Fachleuten - auch auf der Innenseite - kontrolliert werden. Einer Beschädigung des Reifens sollte auf keinen Fall zu geringe Bedeutung beigemessen werden.
Es ist gefährlich, in einen schlauchlosen Reifen einen Schlauch einzulegen, da es beim Aufblasen zu Lufteinschlüssen zwischen dem Schlauch und der (luftundurchlässigen) Innenwand des schlauchlosen Reifens kommen könnte. In diesem Fall käme es zu einem kontinuierlichen Scheuern des Schlauchs gegen die Reifeninnenseite, was sehr bald zu einer Zerstörung der aus Schlauch und Reifen bestehenden Einheit führen könnte. Dies hätte noch schwerere Folgen, wenn es bei einem auf der Hinterachse montierten Reifen passieren würde.
Wird das Fahrzeug längere Zeit auf Flecken von Öl, Diesel oder Lösungsmitteln ganz allgemein abgestellt, führt dies zu einer Schädigung des Reifens, da diese Substanzen die Mischungen, aus denen der Reifen besteht, angreifen; gleiches gilt für kohlenwasserstoffhaltige Substanzen, die für die Reinigung der Reifenflanken verwendet werden.
Auch die übermäßige Verwendung von Schneeketten auf nicht verschneiten Straßen kann die Reifen nachhaltig schädigen.
Es ist möglich, das auf der Reifenflanke manchmal eine "bläuliche" Färbung auftritt. Dies ist ein rein ästhetisches Problem, das keinerlei Einfluss auf die Leistungen der Reifen hat.
Reifen an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h müssen mit folgenden Kennzeichnungen versehen sein:
- Reifengröße
- Reifenbauart
- Tragfähigkeit
- Geschwindigkeitskategorie
- Herstellungsdatum (bzw. Reifenerneuerungsdatum)
Nachdem schon seit Jahren Pflicht in der Erstausrüstung, wird die E-Kennzeichnung für Reifen ab dem 1.10.1998 auch im Ersatzgeschäft Gesetz. D. h. ab dem Tag dürfen keine Reifen mehr ohne E-Nummer gehandelt und im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, wenn sie nach dem 1.10.1998 (ab Wochenzeichen 408) produziert wurden. Dies gilt für alle Reifen mit Geschwindigkeitssymbol F (80 km/h) und höher (und natürlich für ZR).
"E" im Kreis und "e" im Rechteck geben an, nach welcher Vorschrift das Zeichen erteilt wurde. Die Zahl 4 beim E/e steht für das genehmigte Land. Die ersten zwei dann folgenden Ziffern zeigen die Version der Vorschrift (PKW im Moment 02 .... LKW 00...). Der Rest ist die fortlaufende Genehmigungsnummer.
Die Zahl gibt das Land an, in dem genehmigt wurde:
1 = Deutschland
2 = Frankreich
4 = Niederlande
11 = England